Auf dieser Seite erhalten Sie zusätzliche Information zur häuslichen Krankenpflege. Häusliche Krankenpflege (zu Lasten Ihrer Krankenkasse) Häusliche Krankenpflege umfasst Maßnahmen der ärztlichen Behandlung, die dazu dienen, Krankheiten zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern, und die üblicherweise an Pflegefachkräfte / Pflegekräfte delegiert werden können (Behandlungspflege). Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege (Behandlungspflege, Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung) Maßnahmen häuslicher Krankenpflege müssen vom Arzt verordnet und dürfen von den Krankenkassen nur genehmigt werden, soweit sie weder vom Versicherten selbst noch von einer in seinem Haushalt lebenden Person durchgeführt werden können. Die wichtigsten Leistungen der Behandlungspflege sind: - Hilfe bei der Medikamenteneinnahme
- Injektionen
- Blutzuckermessung/Verabreichung von Insulin
- Überwachung von Blutdruck und Puls
- Verbände und Wundversorgung jeder Art
- Augentropfengabe
- An- und Ausziehen von Stützstrümpfen oder -Hose
- Versorgung von Magensonden und Katheteranlagen
- Infusionstherapie
Und so funktioniert es: Ihr Hausarzt stellt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege aus. Sie unterschreiben die Verordnung. Wir reichen die Verordnung bei der Kasse zur Genehmigung ein. Die Kassen sind zur Kostenübernahme gesetzlich verpflichtet, bis dem Pflegedienst oder dem Patienten eine Ablehnung der Leistungen seitens der Kasse, in der Regel schriftlich, vorliegt.
Was kostet häusliche Krankenpflege? Seit dem 1. Januar 2004 (Gesundheitsreformgesetz) gilt auch bei der häuslichen Krankenpflege 10%- Regelung (Eigenanteil des Patienten), diese ist jedoch auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt. D.h. der Patient zahlt nur 10% der Kosten, die in 28 Tagen eines Kalenderjahres anfallen. Weiterhin muss der Patient seit 01.01.2004 pro Verordnung häuslicher Krankenpflege 10 € bezahlen.
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