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Behandlungspflege

Leistungen der häuslichen Behandlungspflege:

  • Intensivpflege für die Erwachsene einschl. Heimbeatmung
  • Tracheostomapflege
  • Sondenernährung und PEG-Versorgung
  • Port-a-Cath-Versorgung
  • Wundversorgung
  • Versorgung von Blasenkathetern 
  • Verabreichung von s.c und i.m.-Injektionen / Infusionstherapie
  • Medikamentengabe
  • Blutzuckermessung und Insulingabe
  • Blutdruckmessung
  • Stomapflege
  • Überwachung und Bedienung medizinischer Geräte

Häusliche Krankenpflege umfasst Maßnahmen der ärztlichen Behandlung, die dazu dienen, Krankheiten zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern (Behandlungspflege). Diese Maßnahmen können üblicherweise an Pflegefachkräfte delegiert werden. Maßnahmen  der häuslichen Krankenpflege müssen vom Arzt verordnet und dürfen von den Krankenkassen nur dann genehmigt werden, wenn sie weder vom Versicherten selbst, noch von einer in seinem Haushalt lebenden Person durchgeführt werden können. Bei der Genehmigung von Leistungen der Behandlungspflege wird die Pflegeeinstufung nicht berücksichtigt.

 

Und so funktioniert es:

Der Hausarzt stellt eine Verordnung über die häusliche Krankenpflege aus.

Wir reichen die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein.

Die Krankenkassen sind gesetzlich zur Kostenübernahme verpflichtet, bis dem Pflegedienst oder Patienten eine Ablehnung der Leistungen seitens der Krankenkasse vorliegt.

 

Was kostet Ihnen häusliche Krankenpflege?

Seit dem Gesundheitsreformgesetz vom 1. Januar 2004 gilt auch bei der häuslichen Krankenpflege eine 10%-Regelung (Eigenanteil des Patienten). Diese ist jedoch auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt. Das bedeutet, dass der Patient nur 10% der Kosten zahlt, die in 28 Tagen eines Kalenderjahres anfallen. Weiterhin muss der Patient seit 01.01.2004 pro Verordnung häuslicher Krankenpflege 10€ bezahlen. Patienten, die von der Zuzahlung befreit sind, tragen keine Kosten für die häusliche Krankenpflege.

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